Entgeltordnung 2008


Beschluss des Rektorats vom 16.1.2008. Die Ordnung gilt bis auf weiteres auch für die folgenden Jahre.


§ 1 Aufgabengruppen

Die Entgelte für die Nutzung der zentralen Rechenanlagen und Server werden gemäß der Verwaltungs- und Benutzungsordnung (VBO) des Universitätsrechenzentrums für die in § 12 Abs. 1 festgelegten Aufgabengruppen unterschiedlich erhoben. Maßgebend für die Einordnung in die Aufgabengruppen ist der Leistungsempfänger (Auftraggeber) des bearbeiteten Projekts. Gemäß § 11 Abs. 3 VBO werden folgende Gruppen unterschieden:

  1. Anträge von Mitgliedern der Universität sowie anderer Einrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 VBO. Hierbei wird unterschieden zwischen:
    • allgemeinen Projektnummern, die über Einrichtungen der Universität oder über die Einrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 VBO beantragt werden, und
    • studentischen Benutzeridentifikationen, die von Studierenden der Universität unmittelbar beantragt werden oder die sie bei der Immatrikulation automatisch erhalten.
  2. Anträge von Mitgliedern anderer Hochschulen des Landes sowie der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg.
  3. Anträge anderer Einrichtungen des Landes sowie überwiegend vom Land geförderter Einrichtungen.
  4. Anträge von Hochschulen und Einrichtungen des Bundes und anderer Länder sowie überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderter Einrichtungen.
  5. Anträge von Mitgliedern von Hochschulen im Rahmen einer Nebentätigkeit.
  6. Anträge sonstiger Einrichtungen und Personen.

Für die Berechnung der Entgelte werden die folgenden Abrechnungseinheiten zu Grunde gelegt:

AEB
Abrechnungseinheiten für die Benutzung der EDV-Anlagen
AEV

Abrechnungseinheiten für Verbrauchsmaterial

Die Abrechnungseinheiten für die Benutzung der EDV-Anlagen (AEB) werden nach folgenden Kostenfaktoren verrechnet:

Aufgabengruppe Kosten
1 und 2 unentgeltlich
3 Betriebskosten
4 Selbstkosten-Land
5 Vollkosten
6 Marktpreise

Die Abrechnungseinheiten für Verbrauchsmaterial (AEV) werden nach folgenden Kostenfaktoren verrechnet:

Aufgabengruppe Kosten
1 innerhalb von Freikontingenten unentgeltlich
2 bis 5 Selbstkosten-Universität
6 Marktpreise

In Aufgabengruppe 1 werden nach Überschreiten von Freikontingenten, die bei allgemeinen Projektnummern pro Quartal, bei studentischen Benutzeridentifikationen pro Halbjahr festgelegt sind, für die AEV, welche die Freikontingente übersteigen, die Selbstkosten der Universität als Entgelte erhoben. Sofern Studierende im Rechenzentrum drucken oder plotten wollen, benötigen sie daher eine studentische Benutzeridentifikation.

§ 2 Benutzung der EDV-Anlagen

2.1 IBM-RS/6000-Systeme

Die Abrechnungseinheiten (AEB) für die Benutzung der IBM-RS/6000-Systeme im Unix-Cluster werden am Ende jeder Sitzung veranschlagt und berechnen sich nach folgender Formel:

   AEB  =  70  *  CPU-sec-260    1)
        +  50  *  CPU-sec-590    1)
        +  30  *  CPU-sec-370    1)
        +  10  *  Unix-Sessions  2)

Erläuterungen:

1) CPU-sec auf den IBM-RS/6000-Systemen:

260 – auf Modell 43P-260
590 – auf Modell 590, Modell 39H, Modell R50
370 – auf Modell 370, Modell 43P-240, Modell 43P-140

2) Zahl der Unix-Sitzungen (incl. Telnet- und Ftp-Sitzungen)

2.2 Linux-Systeme

Für die Benutzung der Linux-Systeme werden zur Zeit keine AEB veranschlagt. Die Systeme stehen daher nur Studierenden und Nutzern der Aufgabengruppen 1 und 2 zur Verfügung.

2.3 PC-Pool (CIP-Pool)

Für die Nutzung der Systeme des PC-Pools werden keine AEB veranschlagt. Die Systeme stehen daher nur Studierenden und Nutzern der Aufgabengruppen 1 und 2 zur Verfügung.

§ 3 Verbrauchsmaterial

Die Abrechnungseinheiten für Verbrauchsmaterial (AEV) werden am Ende jedes Druck- bzw. Plotauftrags (nicht beim Abschicken des Auftrags) veranschlagt und berechnen sich wie folgt:

   AEV  =    5  *  Ausgabeseiten auf CRA4    1)
        +    8  *  Ausgabeseiten auf QMSW    1)
        +   10  *  Ausgabeseiten auf HPLJ    1)
        +   12  *  Ausgabeseiten auf W100    1)
        +   50  *  Ausgabeseiten auf CANO    1)
        +  140  *  Ausgabeseiten auf CANF    1)
        +  600  *  Plotausgaben auf HP75     2)

Erläuterungen:

1) Zahl der gedruckten oder geplotteten Seiten, auf vom Rechenzentrum gestelltem Papier, unterschieden nach Papiersorten und ggf. Druckern:

CRA4
Schwarz/weiß-Druck auf Einzelblatt-Recyclingpapier im Format DIN A4 auf den Schnelldruckern im bedienten Betrieb
QMSW
Schwarz/weiß-Druck auf Einzelblatt-Normalpapier 80g im Format DIN A4 auf den Schnelldruckern im bedienten Betrieb
HPLJ
Schwarz/weiß-Druck auf Einzelblatt-Normalpapier 80g im Format DIN A4 auf den Pooldruckern in Selbstbedienung
W100
Schwarz/weiß-Druck auf Einzelblatt-Normalpapier 100g im Format DIN A4 auf den Schnelldruckern im bedienten Betrieb
CANO
Farbdruck auf Einzelblatt-Normalpapier im Format DIN A4 oder DIN A3 auf dem Farblaserdrucker
CANF
Farbdruck auf Einzelfolien im Format DIN A4 auf dem Farblaserdrucker

2) Zahl der ausgegebenen Plotzeichnungen:

HP75
Farbige Zeichnungen auf Plotterpapier im Format DIN A4 bis DIN A0 auf dem Farb-Tintenstrahldrucker.

Für Plotausgaben, die das Format DIN A0 übersteigen, müssen mit dem Rechenzentrum vor Inanspruchnahme die abzurechnenden AEV im Einzelfall vereinbart werden.

§ 4 Entgelte

Aus den Abrechnungseinheiten berechnen sich die Entgelte in wie folgt::

   Entgelt  =  ( GB * AEB + GV * AEV ) * 0,005

Für die einzelnen Aufgabengruppen sind folgende Gewichtsfaktoren festgelegt:

Aufgabengruppe GB GV Bemerkung
1 0 0 bzw. 1 siehe Freikontingente
2 0 1  
3 0,12 1  
4 0,20 1  
5 0,22 1  
6 0,30 2  

In den Aufgabengruppen 5 und 6 wird ggf. zuzüglich zum Entgelt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

§ 5 Freikontingente

Die Freikontingente für Verbrauchsmaterial in Aufgabengruppe 1 sind, wie folgt, festgesetzt.

Freikontingent Identifikation
1000 AEV pro Quartal für Projektnummern von Nutzungsberechtigten
1000 AEV pro Halbjahr 1) für studentische Benutzeridentifikationen (ab dem 1. April 2002)

Erläuterungen:

1) Halbjahr: Zeitraum vom 1. April bis 30. September bzw. vom 1.Oktober bis 31. März

Beim Übersteigen dieses Freikontingents werden die übersteigenden AEV mit dem Gewichtsfaktor GV = 1 als Auslagenersatz erhoben. Bei allgemeinen Projektnummern werden die Kosten der jeweiligen Einrichtung in Rechnung gestellt, durch welche die Projektnummer beantragt wurde. Bei studentischen Benutzeridentifikationen werden die Einhaltung des Freikontingents und danach die Erhebung der Kosten über Benutzerkonten kontrolliert. Nicht in Anspruch genommene AEV des Freikontingents verfallen am Ende eines Halbjahres.

§ 6 Rechnungsstellung

Bei allgemeinen Projektnummern erfolgt die Rechnungsstellung für die durch AEB und AEV verursachten Kosten quartalsweise an die Einrichtung, durch welche die Projektnummer beantragt wurde. Für die Aufgabengruppe 1 wird pro Rechnung 5,-- als Verwaltungsaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die Aufgabengruppen 2 bis 6 werden pro Rechnung pauschal 10,-- als Mindestbetrag veranschlagt, sofern der Rechnungsbetrag diesen Wert nicht erreicht. Das Entgelt wird mit der Rechnung fällig.

§ 7 Benutzerkonten

Bei studentischen Benutzeridentifikationen wird intern beim Rechenzentrum für jede Identifikation ein Benutzerkonto eingerichtet, unter dem ein AEV-Konto zur Kontrolle des Freikontingents und ein Geldkonto zur Abrechnung der Kosten nach Ausschöpfung des Freikontingents geführt werden.

Jedem AEV-Konto wird jeweils am Beginn jedes Quartals bzw. Halbjahres das Freikontingent für studentische Benutzeridentifikationen zugewiesen. Auf sein Geldkonto kann jeder Studierende im Rechenzentrum Einzahlungen leisten.

Bei der Ausgabe für studentische Benutzeridentifikationen werden vom Benutzerkonto abgebucht:

Voraussetzung Abbuchung
sofern das Freikontingent nicht aufgebraucht ist: die anfallenden AEV vom AEV-Konto
nachdem das Freikontingent aufgebraucht ist: die anfallenden Kosten vom Geldkonto

Technisch bedingt erfolgt die Abbuchung erst nach erfolgter Ausgabe und je nach Ausgabegerät mit einer gewissen Zeitverzögerung. Somit kann nicht sichergestellt werden, dass trotz eines unzureichenden Guthabens auf dem Geldkonto sofort nach Überschreitung des Freikontingents keine weitere Ausgabe für die Benutzeridentifikation mehr erfolgt. Die dann gedruckte oder geplottete Ausgabe wird vom Geldkonto abgebucht, das daher auch ins Minus geraten kann.

Ist das Freikontingent aufgebraucht und der Stand des Geldkontos Null oder im Minus, so wird so lange nichts mehr gedruckt oder geplottet, bis wieder ein Guthaben auf dem Geldkonto verfügbar ist. Selbst wenn nach dem Beginn eines neuen Quartal bzw. Halbjahres wieder ein neues Freikontingent zugewiesen wird, muss ein negativer Stand des Geldkontos ausgeglichen werden, ehe gedruckt oder geplottet werden kann.

Ist das Geldkonto mit mehr als 10,-- im Minus, so wird die studentische Benutzernummer nach Ablauf von 14 Tagen so lange gesperrt, bis das Konto ausgeglichen ist.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Fassung der Entgeltordnung des Universitätsrechenzentrums tritt am 1. Januar 2008 vorbehaltlich der Zustimmung des Rektorats in Kraft.

Verantwortlich: Michael Hebgen
Direktor des Rechenzentrums
Letzte Änderung: 31.01.2011
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